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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermassen für alle Geschlechter. 

Annullierung 
Bei einer Annullierung eines Anlasses nach erfolgter Auftragserteilung gelten folgende Rücktrittsregelungen: 

bis 14 Tage vor dem Anlass CHF 200.00 Bearbeitungsgebühr 
ab 13 bis 4 Tage vor dem Anlass 50 % des Bestellpreises 
ab 3 Tage vor dem Anlass 100 % des Bestellpreises 

Sofern der entstandene Schaden für die Sportgastro AG grösser ist als die gemäss obige Tabelle zu leistende Zahlung, hat der Kunde stattdessen den Schaden zu übernehmen. 

Anzahlungen 
Die Sportgastro AG behält sich vor, eine Anzahlung bei Veranstaltungen mit einem hohen Auftragsvolumen zu verlangen. Wo nicht anders deklariert, sind alle Preise in Schweizer Franken und inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer angegeben. 

Auftragsvolumen: 
CHF 1.00 bis CHF 15'000.00 0%
CHF 15'001.00 bis CHF 50'000.00 30%
CHF 50'001.00 bis CHF 100’000.00 40%
über CHF 100'000.00 50% 

Die Sportgastro AG behält sich vor, situativ von den obigen Regelungen abzuweichen, dies aber in vorgängiger Absprache mit dem Auftraggeber. 

Die Sportgastro AG stellt die Anzahlung nach Vertragsabschluss in Rechnung. Die Überweisung muss spätestens 7 Tage vor dem Anlassdatum erfolgt sein, ansonsten behält sich die Sportgastro AG die Erbringung ihrer Leistungen vor. 

Geltungsbereich 
Die Sportgastro AG erbringt sämtliche Leistungen ausschliesslich auf der Basis der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der vom Auftraggeber bestätigten Offerte. Mit der Bestellung einer Dienstleistung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB ausdrücklich und vorbehaltslos einverstanden. Allfällige AGB des Kunden, andere Dokumente oder abweichende Vereinbarungen heben die AGB der Sportgastro AG nicht auf. 

Haftung bei Schäden / Diebstahl 
Der Veranstalter hat für Verluste und Beschädigung, die durch seine Teilnehmer verursacht werden, einzustehen. Die Sportgastro AG lehnt jede Verantwortung für Diebstahl und Beschädigungen mitgebrachter Objekte und Materialien ab. 

Geringfügige Änderungen 
Die Sportgastro AG behält sich vor, bei kurzfristigen Änderungen im Marktangebot, wie zum Beispiel aufgrund fehlender Waren auf dem Markt oder massiv erhöhten Preisen, ihre Leistungen in Bezug auf die Lieferung, nach Absprache mit dem Kunden, geringfügig zu ändern. Sie verpflichtet sich zu einer gleichwertigen Auftragserledigung. 

Verschiebungen wegen Matchtagen
Die PostFinance Arena ist die Heimstätte des Schlittschuhclub Bern. Sollte es auf Grund von Spielverschiebungen zu Terminkonflikten mit bereits gebuchten Veranstaltungen kommen, geniessen die Heimspiele Vorrang. Sportgastro AG informiert die betroffene Partei umgehend und ist angehalten, valable Ersatzdaten aufzuzeigen. Für allfällig entstehende Umtriebe kann die Sportgastro AG nicht haftbar gemacht werden. 

Leistung / Lieferzeiten 
Die Sportgastro AG verpflichtet sich, bei der Ausführung des Auftrages in sorgfältiger Weise vorzugehen. Sie verpflichtet sich, einen Anlass zeitgerecht und in vereinbartem Umfang durchzuführen. Bei der Auswahl von Speisen und Getränken wird Wert auf einwandfreie Qualität gelegt. Bei der Organisation von Anlässen betreut sie die notwendige Koordination der beteiligten Veranstalter und führt die Regie des Gesamtanlasses, sofern dies mit dem Auftraggeber vereinbart wurde. Sämtliche Rechte an den präsentierten Ideen, Vorschlägen, Entwürfen, Skizzen, Abbildungen und Texten, stehen im geistigen Eigentum der Sportgastro AG. Deren Nutzung in welcher Form auch immer, ist nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung gestattet. 

Rechnungsstellung
Korrekte und verbindliche Angabe der Rechnungsadresse wird vor der Durchführung des Anlasses durch den Kunden mitgeteilt. Änderungen nach dem Versand der Rechnung oder nachträgliche Korrekturen verursachen uns enorme Umtriebe sowie zusätzliche Kosten. Für Änderungen, welche auf Grund unkorrekter Angaben bei der Auftragserteilung verlangt werden, verrechnen wir einen Unkostenbetrag von CHF 50.00 (zzgl. gesetzlicher MwSt.). 

Teilnehmerzahl 
Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss spätestens 7 Tage vor dem Anlass schriftlich übermittelt werden. Bei nachträglicher Unterschreitung dieser Anzahl wird die ursprünglich gemeldete Anzahl Personen in Rechnung gestellt. Sollte sich vor Ort eine Überschreitung der Teilnehmerzahl auszeichnen, wird der höhere Wert verrechnet. 

Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand für die Beurteilung aller Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Bern. Es kommt schweizerisches Recht zur Anwendung.